Ein wesentliches Ziel des icbm ist die Qualitätssicherung in der Mediationsarbeit - ein Beitrag dazu die Schaffung des icbm Qualitätssiegels.
Das Vertrauen von Wirtschaft und Gesellschaft in eine qualitative Arbeit der Mediatorinnen und Mediatoren ist die Grundlage für eine stärkere Verankerung der Mediation in der Bearbeitung von Konflikten. Um besondere Qualität in der Mediationsarbeit auszuzeichnen wurde das icbm-Qualitätssiegel geschaffen.
Alle Mediatoren und Mediatorinnen, die sich in die MediatorInnen-Liste des Bundesministeriums für Justiz haben eintragen lassen, können sich um das Qualitätssiegel bewerben, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen, die in einem Audit geprüft werden:
Ethik und Transparenz gegenüber den Auftraggebern und Auftraggeberinnen:
- Anerkennung der Ethikrichtlinien, Offenlegung der persönlichen Werthaltung.
- Das Angebot des Mediators, der Mediatorin muss für alle Personen unabhängig von Geschlecht und Alter, ihrer sozialen und beruflichen Stellung, ihrer weltanschaulichen Orientierung und Nationalität öffentlich zugänglich sein. Es dürfen keine Menschengruppen diskrimierenden Äußerungen oder Verhaltensweisen gesetzt werden. Diese Verpflichtung gegenüber gelebter Toleranz muss in allen kommunikativen Auftritten des Mediators, der Mediatorin deutlich zum Ausdruck kommen.
- Das Rollenverständnis des Mediators, der Mediatorin in seiner, ihrer Mediationsarbeit muss deutlich gemacht werden. Umfang der Tätigkeit und Kosten müssen transparent gemacht werden.
- Klare Dokumentation über den Verlauf durchgeführter Mediations- und Konfliktbearbeitungsprozesse.
Bekenntnis zur Weiterbildung und Weiterentwicklung:
- Nachweis über die Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Nachweis von in Anspruch genommener Supervision
- Nachweis jährlicher Weiterbildung von mind. 20 Lehreinheiten
Das Qualitätssiegel wird für 2 Jahre verliehen, für eine Verlängerung ist ein Folgeaudit erforderlich.
Kostenbeitrag für das Qualitätssiegel: 240.-/Jahr
Vorteile und Nutzen bringt das icbm-Qualitätssiegels für Mediatorinnen und Mediatoren wie aber auch für Gesellschaft und Wirtschaft:
- Stärkung des Bewusstseins der Unternehmen und Organisationen für den Wert der Mediation und Konfliktbearbeitung.
- Bessere Anerkennung und Akzeptanz der Mediationsarbeit am Markt.
- Höhere Transparenz über Inhalt und Qualität der Dienstleistung.
- Erleichterung der Vertragsbeziehungen zwischen Auftraggeber/Auftraggeberin und Mediator/Mediatorin.
- Steigerung der Marktattraktivität und Unterstützung bei Intensivierung der Aktivitäten auf nationalem und europäischen Markt.
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Träger und Trägerinnen des Qualitätssiegels.
Das icbm Qualitätssiegel hat auch Vorbildwirkung für die Qualitätssicherung:
- Steigerung des Qualitätsbewusstseins durch laufende Weiterbildung.
- Nachhaltiges Instrument zur Verbesserung der Dienstleistungsqualität.
- Bewusstsein über die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Methodik.